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KRANKENVERSICHERUNG

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist eine persönliche Absicherung, um für die Kosten im Krankheits- oder Beschwerdefall aufzukommen. Die Folgerisiken wie Leistungsausfall, Pflegefall, Heilbehandlungen können über die Krankenversicherung abgesichert werden. Auch bei Mutterschaft und Unfällen leistet die Krankenversicherung. 

In Deutschland ist es für jeden Bundesbürger Pflicht eine entsprechende Absicherung über eine Krankenversicherung und Pflegeversicherung zu haben.

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In Deutschland gibt es zwei verschiedene Krankenversicherungssysteme, die unter gewissen Voraussetzungen in Anspruch genommen werden können. Zum einen die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und zum anderen die Private Krankenversicherung (PKV).

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Sowohl die Private Krankenversicherung als auch die gesetzliche Krankenversicherung können zusätzlich mit Krankenzusatzversicherungen und Pflegezusatzversicherungen erweitert werden. 

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Gesundheits- und Sozialversicherungsystems. Grundsätzlich sind alle Personen in Deutschland, die als nicht versicherungsfrei eingestuft werden (und keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben), verpflichtet sich in der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu versichern. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich. 

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Beitragsberechnung:

Zur Beitragsbemessung für die gesetzliche Krankenversicherung wird Ihr monatliches Einkommen zu Grunde gelegt. Für die Berechnung wird ein bundeseinheitlicher Beitragssatz in Protzen angewendet, als Obergrenze gilt die Beitragsbemessungsgrenze, die jährlich neu festgelegt wird (Beitragsbemessungsgrenze 2019: 4.537,50 €). Um so höher Ihr monatliches Einkommen ist, um so höher ist dementsprechend auch der monatliche Beitrag für die gesetzliche (auch freiwillige) Krankenversicherung. Je nach Versicherungsgesellschaft kann ein Zusatzbeitrag verlangt werden.

 

Familienangehörige:

Um auch Ihre Familie über die gesetzliche Krankenversicherung mitzuversichern, prüft die gesetzliche Krankenversicherung anhand Ihres Antrags die Möglichkeit diese über die Familienversicherung kostenlos mitzuversichern. Haben Ihre Angehörigen jedoch ein eigenes Einkommen, müssen diese eine eigene Mitgliedschaft beantragen. 

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Leistungen:

Die Standardleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt. Hierzu gehören zum Beispiel: Ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen, Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Früherkennung, Vorsorgeuntersuchungen, Häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe, Rehabilitation, Palliativversorgung Schwerkranker Menschen, Krankentagegeld, Zahnersatz, Psychotherapie, Soziotherapie, Ambulante Fahrtkosten, Künstliche Befruchtung, Schwangerschaft, Mutterschaftsgeld

 

Zusatzleistungen:

Jede einzelne gesetzliche Krankenkasse kann selbst festlegen, ob diese Leistungserweiterungen sog. Zusatzleistungen für deren Mitglieder ermöglichen oder nicht. Hierzu gehören zum Beispiel: Bonusprogramm, Gesundheitskurse, Gesundheitsreisen, Zahnprophylaxe, Impfungen

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Erstattung:

Für Ihren Arztbesuch erhalten Sie eine Versicherungskarte, die sie bei jedem Arztbesuch vorzeigen müssen. Die Abrechnung zwischen Arzt und gesetzlicher Krankenversicherung erfolgt direkt. Sie erhalten keine Rechnung und auch keine weiteren Belege. Zuzahlungen müssen meist sofort vor Ort geleistet werden. 

Private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung bietet gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung einige Vorteile. Die private Krankenversicherung ist für eine gute medizinische Versorgung und einen breiten Leistungskatalog bekannt. Sichern Sie sich Behandlungen durch ausgewählten Spezialisten, kürzere Wartezeiten und schnelle Terminvereinbarung mit einer privaten Krankenversicherung. Die private Krankenversicherung kann individuell nach Ihren Wünschen gestaltet werden. Nur gute Tarife sichern ein hohes Leistungsniveau in der privaten Krankenversicherung und den Zugang zu Spitzenmedizin. Achten Sie beim Abschluss Ihrer privaten Krankenversicherung besonders auf eine solide Finanzbasis und erfolgreiches Wirtschaften am Markt Ihres Vertragspartners, damit sichern Sie sich Beitragsstabilität. 

 

Wer kann sich privat versichern? 

In Deutschland kann sich jeder Arbeitnehmer, dessen Einkommen regelmäßig über die Jahresarbeitsendgeldgrenze (JAEG 2019 60.750 €) liegt privat versichern. 

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Kinder können privat versichert werden, solange diese noch kein Einkommen beziehen. 

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Jeder Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Beamtenanwärter kann sich unabhängig von seinem Einkommen privat versichern. 

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Studenten haben zu Beginn des Studium einmalig die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und sich für die gesamte Studienzeit privat zu versichern. 

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Beitragsberechnung:

Die Berechnung erfolgt im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Risiko völlig unabhängig von Ihrem Einkommen. Es handelt sich hierbei um ein Äquivalenzprinzip. Wichtig für die Berechnung sind der Umfang der versicherten Leistungen, Ihr Eintrittsalter (Alter der versicherten Person bei Vertragsbeginn) und Gesundheitszustand der versicherten Person (wird anhand von festgelegten Gesundheitsfragen ermittelt). Eine Änderung Ihres Gesundheitszustandes während der Vertragslaufzeit wirkt sich nicht auf den Beitrag aus. 

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Familienangehörige:

Ihre Angehörigen können ebenfalls über die private Krankenversicherung abgesichert werden. Hierfür muss eine gesonderte Risikoprüfung durchgeführt werden. 

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Leistungen:

Ihre Leistungen können Sie bei Abschluss individuell zusammenstellen und nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen anpassen. Hierzu zählen z.B.: Einbettzimmer, Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, Zahnersatz, Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld, Kurtagegeld, Altersrückstellungen, Privatkliniken, Privatpraxen, Primärarzt, freie Krankenhauswahl, 

 

Selbstbeteiligung:

Auch die Selbstbeteiligung, die pro Jahr vom Versicherten selbst getragen wird, können Sie individuell gestalten. Legen Sie fest, wie hoch diese sein soll oder ob Sie einen Tarif ohne Selbstbeteiligung wünschen. Mit dem Einschluss einer Selbstbeteiligung erwirken Sie eine Beitragsreduzierung. 

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Rückerstattungen: 

Die meisten privaten Krankenversicherungen bietet ihren Versicherten die Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung (BRE). Sofern Sie über einen bestimmten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch nehmen, sieht der Tarif eine Beitragsrückerstattung in Höhe von einem oder mehreren Monatsbeiträgen vor. Dies hängt vom leistungsfreien Zeitraum ab. 

Krankenzusatzversicherung

In Deutschland können Sie zusätzlich zu Ihrer gesetzlich und auch privaten Krankenversicherung sogenannte Krankenzusatzversicherungen abschließen. Erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz um wichtige Leistungen und sorgen Sie so im Ernstfall für finanzielle Entlastung. 

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Zusatztarife für gesetzlich Versicherte decken Risiken ab, die nicht oder nur teilweise über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert sind:

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Ambulante Zusatzversicherung

Erstattet z.B. die Kosten für alternativmedizinische Heilmethoden (z.B. Heilpraktiker, Osteopathie, Homöopathie), Hörgeräte, Vorsorgeuntersuchungen, Brillen, Kontaktlinsen und Impfungen

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Stationäre Zusatzversicherung

Erstattet z.B. die Kosten für Unterbringung und Behandlung wie ein Privatpatient Chefarztbehandlung, 1- und Zweibettzimmer, freie Krankenhauswahl

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Zahnzusatzversicherung

Erstattet z.B. die Kosten für Zahnersatz, Zahnbehandlung, professioneller Zahnreinigung und Kieferorthopädie. Legen Sie wert auf hochwertigen Zahnersatz oder möchten Sie Ihre Eigenleistung über eine Zusatzversicherung tagen lassen, lohnt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. 

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Pflegezusatzversicherung

Selbstbestimmt im Alter leben, das wünscht sich jeder. Pflege ist teuer,  sichern Sie sich finanzielle Unabhängigkeit im Pflegefall mit einer Pflegezusatzversicherung. 

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Krankentagegeld 

Gleichen Sie Ihren Einkommensverlust bei längerer Krankheit mit einer Krankentagegeldversicherung aus.

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Krankenhaustagegeld 

Zahlt einen vereinbarten Betrag, für jeden Tag, den der Versicherte im Krankenhaus verbringt. 

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Kurtagegeld

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Zusatztarife für privat Versicherte erweitern Ihren Versicherungsschutz:

 

Pflegezusatzversicherung

Selbstbestimmt im Alter leben, das wünscht sich jeder. Pflege ist teuer,  sichern Sie sich finanzielle Unabhängigkeit im Pflegefall mit einer Pflegezusatzversicherung. 

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Krankentagegeld 

Gleichen Sie Ihren Einkommensverlust bei längerer Krankheit mit einer Krankentagegeldversicherung aus. Besonders für Selbstständige und Gutverdiener ist das Krankentagegeld eine wichtige Absicherung. 

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Krankenhaustagegeld 

Zahlt einen vereinbarten Betrag, für jeden Tag, den der Versicherte im Krankenhaus verbringt. 

Reisekrankenversicherung

Koffer gepackt? Nichts vergessen?

 

Schon daran gedacht,...

...was passiert wenn Sie vor der Reise krank sind, und diese nicht antreten können.

...was passiert, wenn Sie im Krankenhaus behandelt werden müssen?

...was passiert, wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind und zurück nach Deutschland transportier werden müssen?

Wer übernimmt hierfür die Kosten?

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Sichern Sie sich während Ihres Urlaubs oder Aufenthaltes im Ausland ausreichend ab.

Jeder, der ins Ausland reist, sollte eine Auslandsreisekrankenversicherung haben. Dies ist die wichtigste Krankenzusatzversicherung. Die Reisekrankenversicherung zahlt Behandlungen und medizinisch notwendige Rücktransporte. Falls Sie privat versichert sind, sollten Sie unbedingt prüfen, ob Ihre Versicherung im Ausland leistet. Falls nicht, sollten auch Sie Ihren Versicherungsschutz mit der Reisekrankenversicherung erweitern. 

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Je nach Reiseanlass können verschiedene Tarife gewählt werden:

- Privatreisen

- Geschäftsreisen

- Work and Travel 

- Aupair

- Zu Gast in Deutschland 

- Studienreise

und viel mehr

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