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ALTERSVORSORGE

Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung bildet in Deutschland eine Säule des Sozialversicherungssystems. Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung ist vorwiegend die Altersvorsorge der Versicherten. Hinterbliebene haben nach Erfüllung der Versicherungspflichtzeiten und bestimmter persönlicher Voraussetzungen Anspruch auf eine Rente. 

Vornehmlich wird die gesetzliche Rentenversicherung durch ein sogenanntes Umlageverfahren finanziert. Die Beiträge der derzeitigen Beitragszahler werden unmittelbar als Rente an Rentenempfänger ausbezahlt.  Für Versicherte ab dem Jahrgang 1964 gilt die Regelaltersgrenze von 67. Jahren als Renteneintrittsalter. 

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Leistungsumfang der gesetzlichen Rentenversicherung​

- Altersrente

- verhinderte Erwerbstätigkeit

- Hinterbliebenenrente (Witwenrente, Wittwerrente, Waisenrente)

- Medizinische und Berufliche Rehabilitation 

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Wer ist pflichtversichert?

Abhängige (sozialversicherungspflichtige) Beschäftigte sind pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Einige Selbstständige Personengruppen können ebenfalls Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung sein, hierzu zählen vor allem Handwerker, Lehrer, Erzieher, Pflegeberufe, Künstler, Publizisten, Seelotsen oder Hebammen. Des Weitern sind Mütter und Väter während der Kindererziehungszeit, pflegende Angehörige, Menschen mit Behinderung, Wehrdienstleistende oder Menschen im Bundesfreiwilligendienst, Empfänger von Krankengeld und Arbeitslosengeld I teilweise auch Studenten mit Nebenjob pflichtversichert. 

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Freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung:

Grundsätzlich kann jeder Bürger freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. 

Es gibt die Möglichkeit als Selbstständiger freiwillige Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung zu leisten. Der Antrag muss innerhalb von 5 Jahren nach Beginn der Selbstständigkeit gestellt werden. Diese Entscheidung lässt sich solange Sie selbstständig sind nicht rückgängig machen.  

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Wie hoch ist meine gesetzliche Rente? 

Die Höhe der künftigen gesetzlichen Rente hängt davon ab, wie viel Sie in Ihrem Erwerbsleben verdienen und über welchen Zeitraum sie eingezahlt haben. Sie sammeln jährlich Entgeldpunkte, diese sind die zentrale Werteinheit der gesetzlichen Rentenversicherung. Durch die Gutschrift der Entgeldpunkte erwerben Sie gleichzeitig eigene Ansprüche für Ihre Rentenbezugsphase. Die Anzahl der erworbenen Entgeldpunkte entspricht dem Verhältnis zwischen Ihrem persönlichen Einkommen und dem Einkommen aller Versicherten in einem Kalenderjahr im Durchschnitt (2018= 37.873 € Jährlich bzw. 3.156 € monatlich). 

Zum Renteneintritt rechnet die Rentenversicherung dann die Entgeltpunkte mit einer Formel in Ihre Rente um. Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte * Zugangsfaktor * aktueller Rentenwert * Rentenartfaktor

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Renteninformation und Rentenauskunft in Deutschland:

Alle die das 27. Lebensjahr überschritten und bereits 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt bzw. Beitragszeiten haben, erhalten jährlich eine Renteninformation. Ab dem 55. Lebensjahr wird die Renteninformation alle drei Jahr durch eine ausführliche Rentenauskunft ersetzt. Die Renteninformation soll dem Versicherten einen Überblick über die höhe der zukünftigen Altersrente und der bereits erworbenen Anwartschaften (für eine Rente wegen Alters und eine Rente wegen voller Erwerbsminderung) verschaffen.

Die Renteninformation enthält eine Hochrechnung der Altersrentenansprüche zum Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze. Dafür wird eine Beitragszahlung wie im Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre zugrunde gelegt. Die Renteninformation stellt die wichtigste Grundlage für den Versicherten zur Planung der eigenen zusätzlichen privaten und betrieblichen Altersvorsorge dar.

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Rentenlücke erkennen und privat vorsorgen:

Die gesetzliche Rente wird den wenigsten im Rentenalter ausreichen. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich so früh wie möglich mit der Rentenlücke zu beschäftigen und entsprechende privat vorzusorgen. 

Private Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung ist ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge geworden. In Zukunft gibt es mehr Rentenbezieher als im Vergleich zu den Beitragszahlern in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Entwicklung stellt für die gesetzliche Rentenversicherung ein großes Problem dar. Eine niedrige Geburtenrate und der demographische Wandel sind unter anderem Gründe dafür. 

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Neben der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie zusätzlich mit einer privaten Rentenversicherung finanzielle Sicherheit für Ihren Ruhestand schaffen. Es gibt verschiedene Arten von Rentenversicherungen, die je nach Berufsstatus ausgewählt werden können. Der Staat bietet für gewisse Modelle Fördermöglichkeiten oder Steuervorteile an. 

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Die Höhe der Rente bestimmten Sie selbstständig anhand der eingezahlten Beiträge sowie das Rentenbeginnalter. 

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Vertragsformen

Klassisch und fondsgebunden mit verschiedenen Risikoklassen. Die Auswahl der Vertragsform ist sehr individuell und hängt von Ihren persönlicher Situation, Risikoneigung und Zielen ab.

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Beispiele zusätzlicher Einschlüsse:

Kapital bei Tod, Hinterbliebenenrente, Berufsunfähigkeitsrente, 

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Auszahlungsformen:

Die Auszahlung kann als lebenslange monatliche Rente oder als einmaliges Kapital gewählt werden. 

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Zuzahlungen:

Viele Gesellschaften und Tarife bieten die Möglichkeit jährliche Zuzahlungen zum Vertrag zu leisten. Höhe und Häufigkeit werden von der jeweiligen Gesellschaft festgelegt. 

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Entnehmen:

Viele Gesellschaften und Tarife bieten die Möglichkeit Entnahmen aus Vertrag zu nehmen. Höhe und Häufigkeit werden von der jeweiligen Gesellschaft festgelegt. 

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Private Sofortrente:

Bei einer privaten Sofortrente zahlen Versicherte eine größere Summe an einen Versicherer und erhalten dafür eine lebenslange Rente vom Versicherer ausgezahlt. Die Rentenzahlung beginn sofort, daher auch der Name Sofortrente.

 

Klassische Kapitallebensversicherung: 

Bei der klassischen Lebensversicherung haben Sparer die Wahl, entweder sie schließen für den Eintritt in die Rentenphase noch eine Versicherung für die Auszahlphase ab (mit den dann gültigen Rentenkonditionen) oder sie lassen sich das angesparte Kapital in einer Summe auszahlen. 

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Fondssparplan:

Mit einem Fondssparplan haben Sie einen Sparvertrag, bei dem Sie als Anleger mit Ihrem eingezahlten Kapital kontinuierlich in Fonds investieren.

Riester Rente

Die Riester Rente ist vor allem aufgrund der Staatlichen Zulagen bekannt. Sie bildet eine zusätzliche Absicherung neben anderen Vorsorgearten. 

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Wer wird gefördert:

Rentenversicherungspflichtige Beschäftigte und Selbstständige, Auszubildende, Beamte, Soldaten, Bundesfreiwilligendienst, nicht erwerbstätige Ehepartner, in bestimmten Fällen Selbstständige, Mütter / Väter während der Elternzeit, Bezieher von Arbeitslosengeld, Hartz 4 und Krankengeld und geringfügig Beschäftigte, die einen Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. 

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Wie viel muss ich einzahlen?

Um die volle Förderung zu erhalten, müssen Sie 4% Ihres Vorjahresbruttoeinkommens einzahlen (maximal jedoch 2.100 €).

 

Wie hoch sind die Zulagen?

Die Grundzulage für alle mittelbar und unmittelbar förderfähigen Personen beträgt 175,00 €.

 

Hinzu kommt das Geld für Ihre kindergeldberechtigten Kinder. Ist Ihr Nachwuchs vor 2008 zur Welt gekommen, sind es jährlich 185 Euro. Bei einer Geburt ab 2008 erhalten Sie 300 Euro. Die Kinderzulage für jedes Kind erhält stets der Elternteil, dem das Kindergeld ausgezahlt wird. Bei Verheirateten kommt die Zulage jedoch in der Regel der Mutter zugute. Allerdings können Eheleute die Förderung auch an den Vater übertragen.

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Der Berufseinsteigerbonus wird an Sparer ausgezahlt, die unmittelbar förderberechtigt sind und am 1. Januar des Jahres, in dem er den Vertrag geschlossen wurde, seinen 25. Geburtstag noch nicht gefeiert haben.

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Auszahlungsformen:

Rentenleistung und gesonderte einmalige Kapitalleistung bei Rentenbeginn (max. 30 %)

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Vertragsformen:

Die Riester Rente kann in verschiedenen Vertragsformen geschlossen werden zum Beispiel: Riester-Banksparpläne, Riester-Rentenversicherungen, Wohn-Riester-Verträge und Riester-Fondssparpläne. Die Auswahl der Vertragsform ist sehr individuell und hängt von Ihren persönlicher Situation, Risikoneigung und Zielen ab.

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Sonderausgaben Steuererklärung:

Mit der sogenannten Günstigerprüfung wird überprüft, ob die staatlichen Zulagen geringer sind, als die Steuerersparnis durch die Geltendmachung als Sonderausgabe. Die Differenz wird an der Steuerzahler gezahlt.

 

Anbieterwechsel:

Wenn Sie unzufrieden mit Ihrem Riester Vertrag sind, bietet sich anstatt der Kündigung (bei der Sie alle gutgeschriebenen Zulagen zurückzahlen müssten)  ein Anbieterwechsel an. Das heißt Ihr bisher angespartes Kapital wird zu einem neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter inkl. gutgeschriebener Zulagen übertragen. 

Basis Rente
Rürup Rente

Mit der Rüruprente oder umgangssprachlich auch Basisrente können Sie neben der Riester Rente und der betrieblichen Altersvorsorge staatlich gefördert fürs Alter vorsorgen. 

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Wer kann eine Rüruprente / Baissrente abschließen?

Die Rüruprente / Basisrente richtet sich vorwiegend an Selbstständige, Gutverdiener und Freiberufler. Auch Angestellte oder Beamte können einen Vertrag abschließen. 

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Vertragsformen:

Die Rüruprente / Basisrente wird als konventionelle Rentenversicherung, fondsgebundene Rentenversicherung oder auch als Fondssparplan (während der Ansparphase) angeboten. Die Auswahl der Vertragsform ist sehr individuell und hängt von Ihren persönlicher Situation, Risikoneigung und Zielen ab.

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Beispiele möglicher zusätzliche Einschlüsse:

Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Rente für Hinterbliebene (nur Kinder oder Ehegatten möglich) und Befreiung von der Beitragszahlung im Leistungsfall. Um die steuerlichen Vorteile weiterhin nutzen zu können, darf der Beitrag für die Zusatzbausteine maximal 49,99 % des Gesamtbeitrages betragen. 

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Auszahlung der Rente:

Sparer erhalten Ihre monatliche Rente frühestens ab dem 62. Lebensjahr (in Altverträgen bereits ab dem 60. Lebensjahr). Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente ist die Basisrente nicht umlagenfinanziert, sonder kapitalgedeckt. Das heißt, Kapital wird aufgebaut und verzinslich investiert. Bei der Basisrente gibt es kein Kapitalwahlrecht, diese werden als lebenslange Rente ausgezahlt. 

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Sonderausgaben Steuererklärung:

Beiträge zur Rüruprente / Basisrente können genauso wie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Steuererklärung, als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Hierfür gibt es jährlich einen Höchstbetrag, der geltend gemacht werden kann, 2019 lag dieser bei 24.305 € für ledige und für gemeinschaftlich veranlagte verheiratete 48.610 €. Die Absetzbarkeit des Rürup-Beitrags ist 2019 auf 88 % der geleisteten Aufwendungen begrenzt, die das Finanzamt als Sonderausgaben anerkennt. 2020 sind es 90 %. Durch die Angabe der Beiträge zu Ihrer privaten Altersvorsorge besteht die Möglichkeit, Ihre Steuerlast zu senken. Bis 2025 steigt der Anteil, den Sparer jährlich absetzten können auf 100 %. 

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Flexible Zahlungen:

Sondereinzahlungen und Beitragsänderungen im Vertrag sind jederzeit möglich. Besonders zum Jahresende sollten Sie aufgrund dem Sonderausgabenabzug prüfen, ob Sie bereits den Höchstbetrag erreicht haben oder diesen gegebenenfalls über eine Sonder- / Einmaleinzahlung erreichen können. 

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Kündigung:

Der Vertrag kann aufgrund der Kongruenz zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht gekündigt werden. Alternativ müsste der Vertrag beitragsfrei gestellt werden. Das heißt eine Beitragszahlung in den Vertrag muss nicht mehr erfolgen, das angesparte Kapital bleibt im Vertrag, wird verzinst und in der Rentenphase als Rente ausgezahlt.  

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Rentenphase:

Die Rürup Rente unterliegt wie die gesetzliche Rente und die Riester Rente der nachgelagerten Besteuerung. Das heißt, dass in der Ansparphase keine Steuern auf die Beiträge fällig werden, dafür in der Auszahlungsphase. Da in dieser meist der persönliche Steuersatz niedriger ist als während des Ansparphase, ist die nachgelagerte Besteuerung eher von Vorteil. Wie hoch der zu versteuernde Anteil der Rente ist, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. 2019 sind es 78 %, 2020 80 %. Ab 2040 muss die komplette Rente besteuert werden.

Während der Rentenphase entspricht die steuerliche Behandlung der, der gesetzlichen Rentenversicherung. 

Die monatlichen Renten sind bis 2040 nur begrenzt steuerpflichtig. Bis 2020 steigt der steuerpflichtige %-Satz von 50 % für den Rentenbeginn im Jahr 2005 jährlich um 2 %-Punkte an, danach bis 2040 um 1 %-Punkt. Ab 2040 sind die Leistungen für erstmals ausgezahlte Rürup-Renten dauerhaft voll zu versteuern.

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